Der Ablauf / So funktioniert es

Sie interessieren sich für eine Schönheitsoperation im EU-Mitgliedsland Tschechien?

Dann erreichen Sie uns entweder telefonisch unter (0049) 0 3525 775635 oder per e-Mail unter info@beautygate-deutschland.de. Gern beantworten wir Ihnen Ihre Fragen zur Organisation sowie zu Ihrer gewünschten Operation. Um für Sie ein individuelles Angebot für den von Ihnen gewünschten Eingriff zu erstellen, benötigen wir einige Informationen von Ihnen.
Das entsprechende Formular können Sie hier downloaden. (download PDF 30KB)
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular per e-Mail oder Fax (0049) 0 3525 775634 zu und innerhalb von 1-2 Tagen erhalten Sie Ihr Angebot.

Wenn Sie sich für die Schönheitsoperation in einer unserer Vertrags-Kliniken entschieden haben, erfolgt die Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch sowie die Operation. Sämtliche Vorbereitungen für Ihre Operation, das heißt die Reservierung von OP-Saal, des Ärzte- und Schwestern-Teams und des Klinikbetts, sind ab diesem Zeitpunkt getroffen. Bis vier Wochen vor dem geplanten OP-Termin ist zu unserer Sicherheit eine Anzahlung, je nach Klinik von 20 – 50 % der OP-Kosten lt. Angebot, fällig.

Das Beratungsgespräch findet einen Tag vor der geplanten Schönheitsoperation statt. Beim Beratungsgespräch informiert Sie der operierende Chirurg umfassend über die Möglichkeiten und den Ablauf der bevorstehenden Schönheitsoperation. Die sorgfältige Abwägung von Risiken und eventuellen Komplikationen sowie die Information über den postoperativen Verlauf des chirurgischen Eingriffs sind wichtige Punkte der Beratung.

Sind Sie mit dem vereinbarten operativen Eingriff einverstanden und bestehen von ärztlicher Seite keine Einwände gegen den Eingriff, erfolgt die Restzahlung beim Beratungsgespräch vor der Operation.

Sollten Sie sich wider Erwarten gegen eine Schönheitsoperation entscheiden, werden Stornogebühren fällig. Die Höhe der Stornogebühren ist abhängig von dem Zeitpunkt des Rücktritts und von der Klinik. In unverschuldeten Fällen, wie z.B. Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie erfolgt eine vollständige Rückerstattung der Anzahlung gegen einen Beleg von Arzt oder Behörde.

 

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